Was ist Ltd.?

23. September 2024, Joel Burghardt & Marcel Schorr

Eine Ltd., auch bekannt als Limited Company, ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmen im Vereinigten Königreich. Aber was bedeutet das konkret? Hier schauen wir uns das genauer an, insbesondere in Bezug auf Startup-Investitionen im deutschen Raum.

Wie funktioniert eine Ltd.?

Eine Ltd. ist eine eigenständige juristische Person. Das bedeutet, dass die Firma selbst für Verbindlichkeiten haftet, nicht ihre Gesellschafter. Das Haftungskapital ist auf einen vorher festgelegten Betrag begrenzt. Im Klartext: Wenn das Unternehmen pleite geht, sind die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter geschützt. Für Investoren ein dicker Pluspunkt. Jetzt stell dir vor, du bist Startup-Gründer – mit einer Ltd. minimierst du das Risiko, dein privates Vermögen zu verlieren.

Warum entscheiden sich viele für eine Ltd.?

Attribute wie Flexibilität und weniger bürokratische Hürden machen die Ltd. besonders attraktiv. Sie ist vergleichsweise einfach zu gründen und zu führen. Außerdem punktet sie durch steuerliche Vorteile, da die Körperschaftssteuer im Vereinigten Königreich oft niedriger ist als in anderen Ländern. Für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle ist das praktisch. In Deutschland hat sich die Ltd. gerade für Startups etabliert, die schnell und unkompliziert starten wollen.

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Welche Unterschiede gibt es zur GmbH?

Eine Ltd. ähnelt der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), aber es gibt auch Unterschiede. Eine GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, während bei der Ltd. schon 1 Pfund ausreichend ist. Die Gründungskosten und der administrative Aufwand sind bei der GmbH höher. Für Investoren sind beide Unternehmensformen attraktiv, bieten aber unterschiedliche Risikostrukturen und Steuerregelungen. Der Standort der Ltd. im wirtschaftlich stärkeren Umfeld Großbritanniens kann ein zusätzlicher Reiz sein.

Lohnt sich eine Ltd. für deutsche Startups?

Das kommt darauf an. Willst du schnell und mit wenig Kapital an den Start gehen, ist die Ltd. verlockend. Möchtest du international agieren oder hast du einfach keine Lust auf den deutschen Bürokratie-Wahnsinn, dann könnte die Ltd. deine Lösung sein. Investoren sollten jedoch die rechtlichen Unterschiede und steuerlichen Eigenheiten kennen. Es lohnt sich, einen Fachberater hinzuzuziehen, um die jeweiligen Vorteile vollständig auszuschöpfen.

Was sind die Schattenseiten einer Ltd.?

Jede Medaille hat zwei Seiten. Zwar überzeugt die Ltd. durch Flexibilität, sie kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Zum Beispiel kann das Image eines britischen Unternehmens im deutschen Markt weniger vertrauenswürdig erscheinen. Zudem sind die jährlichen Berichtspflichten in Großbritannien strikt einzuhalten. Eng mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, wird quasi Pflicht. Für Startups, die ihren Hauptmarkt in Deutschland sehen, könnte eine nationale Rechtsform manchmal doch vorteilhafter sein.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Gründung einer Ltd.?

Die Gründung einer Ltd. ist nicht sonderlich kompliziert. Man benötigt mindestens einen Director und einen Shareholder. Beide Rollen können von ein und derselben Person ausgefüllt werden. Eine britische Geschäftsadresse ist ebenfalls erforderlich. Viele Dienstleistungsunternehmen bieten Büroanschriften als Service an. Die Gründungsdokumente müssen bei der Companies House eingereicht werden, und oft steht die Ltd. innerhalb von 24 Stunden bereit. Klingt fast zu schön, um wahr zu sein, oder?

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GmbH, Startup-Gründung, Haftungsbeschränkung, Körperschaftssteuer, Geschäftsadresse, Gesellschaftsform, UK Companies House, Unternehmensgründung, Limited Company, eigenständige juristische Person

Joel Burghardt & Marcel Schorr

Joel Burghardt ist SEO-Experte mit Fokus auf schnelle Umsetzung und skalierbare Wachstumsstrategien. Marcel Schorr bringt umfangreiche Erfahrung in der Unternehmensentwicklung, im (IT-) Projektmanagement und in der Führung interdisziplinärer Teams mit.

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Founder der
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