Eine Non-compete Clause ist eine Klausel in Verträgen, die besonders im Umfeld von *Startups und Investments von großer Relevanz ist. Sie wird oft verwendet, um Wettbewerb zwischen einem Mitarbeiter, Berater oder Gründer und dem Unternehmen, für das sie arbeiten, zu verhindern. Doch warum sind solche Klauseln so dringend notwendig und was beinhalten sie genau?
Was regelt eine Non-compete Clause?
Eine Non-compete Clause verbietet dem Vertragspartner, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für einen bestimmten Zeitraum im selben Markt oder mit ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen zu agieren. Damit sollen sensible Informationen und Know-how des Unternehmens geschützt werden. Das Ziel: Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch ehemalige Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die plötzlich zur Konkurrenz überlaufen oder selbst ein konkurrierendes Unternehmen gründen.
Wie lange ist eine Non-compete Clause gültig?
Die Dauer der Gültigkeit ist ein heikles Thema. In der Regel liegt sie zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Je länger der Zeitraum, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Klausel vor Gericht angefochten werden kann. Gesetzliche Vorgaben in Deutschland sind hier strikt: die Klausel darf die Person nicht unzumutbar in ihrer beruflichen Freiheit einschränken. Der Zeitraum muss also verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.
Hat eine Non-compete Clause auch Einschränkungen?
Ja, und zwar nicht zu wenige. Wir sprechen hier von den geografischen und fachlichen Grenzen. Heißt im Klartext: Die Klausel sollte sich auf einen realistischen geografischen Markt beschränken und nur auf vergleichbare Geschäftsbereiche und Tätigkeiten abzielen. Eine Klausel, die beispielsweise einen ehemaligen Mitarbeiter daran hindern will, weltweit in jeglichem Bereich Konkurrenz zu machen, würde höchstwahrscheinlich als ungültig erklärt werden.
Gibt es Entschädigungen für die Einhaltung einer Non-compete Clause?
In der Regel schon. Oftmals enthält eine Non-compete Clause eine sogenannte Karenzentschädigung. Diese Entschädigung wird als Ausgleich dafür gezahlt, dass der ehemalige Mitarbeiter seine berufliche Tätigkeit einschränken muss. Die Höhe variiert, aber sie beträgt mindestens 50% des letzten Gehalts. Das klingt fair, oder? Doch Achtung: In manchen Fällen kann sich der Arbeitgeber durch die Zahlung einer Entschädigung von der Non-compete Clause lösen.
Wie wirkt sich eine Non-compete Clause auf Startups und Investoren aus?
Für Startups und ihre Investoren kann eine Non-compete Clause essentiell sein. Sie schützt nicht nur Geschäftsgeheimnisse, sondern sichert auch die getätigten Investitionen ab. Wichtig ist hier aber, dass die Klausel sinnvoll und fair gestaltet wird, um Innovationskraft und Motivation nicht zu ersticken. Eine gut durchdachte Klausel kann Wettbewerbsvorteile sicherstellen und langfristig den Unternehmenswert steigern.
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